Organspendeausweis Plastikscheckkarte


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Der Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.

Das Ausfüllen dieser Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Dabei muss niemand fürchten, sich ein für allemal festzulegen. Wer seine Einstellung zur Organspende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann man seine geänderte Einstellung festhalten. Ausserdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.

Es ist sinnvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.

Antworten auf wichtige Fragen

  • Was ist eine Organtransplantation?
Dabei handelt es sich um das Verpflanzen (lat. transplantare = verpflanzen) von funktionstüchtigen Organen oder Geweben eines Verstorbenen auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen. Ziel solcher Operationen ist es, mit Hilfe der verpflanzten Organe oder Gewebe dem Kranken die verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe wiederzugeben.
  • Wie erfolgreich lassen sich Organe übertragen?
    Dank vielfältiger medizinischer Fortschritte sind die Erfolgsraten für alle transplantierbaren Organe ständig gestiegen und liegen heute sehr hoch. Beispielsweise sind bei Nieren bis zu 87 Prozent der transplantierten Organe nach einem Jahr noch funktionstüchtig; nach fünf Jahren arbeiten noch bis zu 70 Prozent der Spendernieren. Bei Herz-, Leber-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsentransplantationen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter. Augenhornhäute weisen mit 95 Prozent Funktionstüchtigkeit nach einem Jahr beziehungsweise 80 Prozent nach fünf Jahren noch höhere Erfolgsraten auf.
  • Sollte man den Ausweis ständig bei sich tragen?
    Ja, es ist sinnvoll, ihn beim Führerschein oder Personalausweis mit sich zu tragen. Falls man den Ausweis nicht ständig mit sich führt, sollte man seine Entscheidung zur Organspende den Angehörigen mitteilen und auf den vorliegenden Organspendeausweis hinweisen. Selbstverständlich kann man auch eine nicht verwandte Vertrauensperson informieren, oder bei ihr den Ausweis hinterlegen.
  • Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?
    Nein, das Transplantationsgesetz sieht vor, daß auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und einen Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erklären können.
  • Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?
    Ja, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreißen und einen neuen auszufüllen. Außerdem  ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluß zu informieren.
  • Kann man bestimmen, wer nach dem Tod ein gespendetes Organ bekommt?
    Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch umgekehrt der Ausschluß bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall möglich. Die Empfänger solcher Organe werden allein nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit bestimmt.
  • Wird eine Organspende finanziell entschädigt?
    Nein. Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, daß die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Sie soll ausschließlich auf einer freiwilligen, humanitären Entscheidung beruhen. Aus diesem Grund werden z.B. auch nicht die Bestattungskosten eines Organspenders übernommen. Andererseits ist weder die Bereitschaft zur Organspende noch die Organentnahme selbst für den Betreffenden oder für dessen Angehörigen mit Kosten verbunden. Für sämtliche Kosten, die durch eine Organtransplantation entstehen, kommen die Krankenkassen oder andere Träger auf.

Infotelefon

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die BZgA einen telefonischen Informationsdienst zur Organ- und Gewebespende sowie zur Transplantation eingerichtet. Das gebührenfreie Infotelefon bietet die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch von einem geschulten Team Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende zu bekommen.

Das gebührenfreie Infotelefon Organspende ist unter der Rufnummer 0 800/90 40 400 Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr besetzt.

Weitere Informationen

Weitere umfassende Informationen zu Organspende finden Sie auch auf der Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.organspende-info.de

Bitte beachten Sie: Pro Bestellung können maximal 20 Organspendeausweise bestellt werden. Für größere Bestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Sofern Sie nur Organspendeausweise bestellen, werden diese, unabhängig von der gewählten Versandart per Brief versendet.

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